Offizielle Gewinnspielregeln
„Erkunde Berlin mit Altra – Tiergarten“
VF Germany Services GmbH mit offiziellem Firmensitz in der Walter-Gropius-Str. 23, 80807 München, Deutschland (nachfolgend „Veranstalterfirma“), organisiert in Abstimmung mit VF International SAGL mit offiziellem Firmensitz in der Via Laveggio 5, 6855 Stabio, Schweiz – USt-IdNr. CHE-111.650.898 – eine Gewinnziehung mit dem Titel „Erkunde Berlin mit Altra – Tiergarten“ (Explore Berlin with Altra – Tiergarten) (das „Gewinnspiel“). Das Gewinnspiel wird in Zusammenarbeit mit Strava Inc. („Strava“) durchgeführt.
Über dieses Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und es ist kein Kauf erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch, dass die Teilnehmer*innen über ihr mobiles Gerät Zugang zum Internet haben und über ein eigenes Strava-Konto verfügen (dessen Nutzung den eigenen Geschäftsbedingungen von Strava unterliegt). Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und es ist kein Kauf erforderlich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen mit diesen Gewinnspielregeln einverstanden.
Aktionszeitraum
Das Gewinnspiel läuft vom 11. September 2025 bis zum 08. Oktober 2025 (der „Aktionszeitraum“).
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Osterreich und Italien möglich (die „Teilnehmenden Länder“), die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind (im Folgenden „Teilnehmer*innen“).
Die Teilnehmer*innen müssen die Strava GPS Cycling and Running App („Strava-App“) nutzen, entweder kostenlos oder über einen Abonnement-Service. Die Art des Service (kostenlos oder Abonnement) hat keinen Einfluss auf die Möglichkeiten der Teilnehmer*innen, an dem Gewinnspiel teilzunehmen oder Gewinnchancen zu erhalten.
Die Challenge
Die Challenge wird über die Strava-App durchgeführt und erfordert, dass die Teilnehmer*innen zwischen dem 11. September 2025 und dem 08. Oktober 2025 den Abschnitt „Ebertstraße Sprint“ in einem Durchgang, ohne Unterbrechungen und in der vorgesehenen Richtung (die „Challenge“) absolvieren. Die Teilnehmer*innen dürfen nach Beginn des Abschnitts nicht vom vorgegebenen Pfad abweichen. Ein mehrfaches Absolvieren des Abschnitts verschafft den Teilnehmer*innen keine zusätzlichen Einträge für das Gewinnspiel. Vor der Teilnahme an der Challenge sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal prüfen, ob Sie in einer geeigneten körperlichen Verfassung für diese sind. Durch die Teilnahme an der Challenge verstehen die Teilnehmer*innen und stimmen zu, dass das Laufen ein inhärentes Verletzungsrisiko oder im schlimmsten Fall ein Todesrisiko mit sich bringen kann. Durch die Teilnahme an der Challenge verstehen die Teilnehmer*innen und stimmen zu, dass weder Strava noch die Veranstalterfirma für Verletzungen haftet, die im Zuge der Challenge auftreten. Teilnehmer*innen, die Zweifel an ihrer Fähigkeit haben, an der Challenge teilzunehmen, sollten sich nicht beteiligen.
Teilnahme am Gewinnspiel:
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer*innen:
- ab dem 04. September 2025 die Strava-App öffnen und die Galerie der Herausforderungen auf der Registerkarte „Entdecken“ aufrufen
- der Challenge durch Tippen auf die Schaltfläche „Explore Berlin with Altra – Tiergarten“ beitreten, indem sie darauf tippen. Alternativ dazu sind Teilnehmer*innen automatisch zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt, sobald sie die Aktivität innerhalb des festgelegten Abschnitts während des Aktionszeitraums abschließen;
- zwischen dem 11. September 2025 und dem 08. Oktober 2025 die Challenge erfolgreich absolvieren;
- sobald Teilnehmer*innen die Challenge abgeschlossen haben, müssen sie auf die Benachrichtigung von Strava oder die Schaltfläche „EINLÖSEN“ (REDEEM) in der von Strava erhaltenen Bestätigungs-E-Mail für den erfolgten Abschluss klicken, woraufhin die Teilnehmer*innen zu einer Landing-Page mit einem Teilnahmeformular weitergeleitet werden; und
- um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer*innen das Teilnahmeformular bis spätestens zum 11. Oktober 2025 mit allen erforderlichen Informationen, einschließlich ihres Namens, ihrer mit ihrem Strava-Konto verknüpften E-Mail-Adresse, des teilnehmenden Landes und ihrer Wohnanschrift einreichen.
Die Teilnehmer*innen müssen beim Ausfüllen des Anmeldeformulars genaue und vollständige Angaben machen. Unvollständige oder falsche Angaben werden nicht berücksichtigt und führen dazu, dass die Teilnahme der betreffenden Teilnehmer*innen ungültig wird. Sollte sich herausstellen, dass Teilnehmer*innen falsche Angaben in Bezug auf das Gewinnspiel gemacht haben, werden diese Teilnehmer*innen sofort disqualifiziert und/oder vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Solche falschen Informationen können unter anderem die Angabe falscher personenbezogener Daten sein. Der Erhalt und/oder die Einlösung eines „Badge“ für die Challenge führt nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel. Der Zugriff auf die Strava-App und/oder die Online-Teilnahme am Gewinnspiel über ein mobiles Gerät kann dazu führen, dass Gebühren für den drahtlosen Internetzugang und/oder andere Gebühren anfallen.
Sobald der Registrierungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten die Teilnehmer*innen eine (1) Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel während des oben beschriebenen Registrierungsvorgangs.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Übermittlung eines Teilnahmeformulars nicht als Eingang desselben oder als Nachweis der Teilnahme gilt.
Strava verleiht Teilnehmer*innen nur dann ein „Badge“, wenn die Strava-App erkennt, dass die Teilnehmer*innen den Abschnitt „Ebertstraße Sprint“ in einem einzigen Durchgang, ohne Unterbrechungen und in der vorgesehenen Richtung absolviert haben. Die Entscheidung von Strava über den Abschluss der Challenge durch die Teilnehmer*innen ist in jeder Hinsicht endgültig und bindend. Jeder Versuch, den Betrieb der Strava-App zu untergraben, darunter unter anderem falsche Angaben oder Täuschungen jeglicher Art darüber, ob die Challenge tatsächlich abgeschlossen wurde, führt zur Disqualifikation vom Gewinnspiel und kann die weitere Nutzung der Strava-App (über den kostenlosen oder abonnierten Dienst) durch die jeweiligen Teilnehmer*innen beeinträchtigen.
Einschränkungen:
Alle Teilnehmer*innen dürfen sich nur einmal für das Gewinnspiel registrieren.
Alle Teilnehmer*innen können nur einen (1) Preis gewinnen.
Mitarbeiter*innen der Veranstalterfirma und alle, die an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, dürfen nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen.
Die Teilnehmer*innen müssen den Startpunkt des Abschnitts überqueren, dem Verlauf exakt wie erstellt folgen und den Endpunkt des Abschnitts überqueren, um eine gültige Teilnahme zu registrieren.
Sobald Teilnehmer*innen den Abschnitt begonnen haben, dürfen sie nicht vom vorgegebenen Pfad abweichen und müssen auf dem Abschnitt bleiben.
Die Teilnehmer*innen müssen den Abschnitt in der Richtung absolvieren, in der er erstellt wurde; er darf nicht in entgegengesetzter Richtung absolviert werden.
Preis
Im Rahmen des Gewinnspiels werden zehn (10) Preise vergeben, die wie im Abschnitt „Methode der Preisvergabe“ beschrieben verliehen werden.
Die Gewinner*innen haben die Möglichkeit, ihren Preis aus einer der folgenden Optionen auszuwählen:
- Ein Paar Schuhe „Vanish Carbon 2“ – Ungefährer Marktwert: 220 £/250 €
- Ein Paar Schuhe „Experience Flow 2“ – Ungefährer Marktwert: 130 £/150 €
Wenn Gewinner*innen den Preis aus irgendeinem Grund nicht annehmen, haben die Gewinner*innen keinen Anspruch auf einen Ersatzpreis oder auf Rückerstattung und/oder Entschädigung gegenüber der Veranstalterfirma. Gewinner*innen sind nicht berechtigt, den Preis an andere Personen zu übertragen und/oder abzutreten, und es werden weder Bargeld noch andere alternative Arrangements angeboten. Der ungefähre Marktwert („ARV“ – Approximate Retail Value) eines Preises unterliegt Preisschwankungen im Verbrauchermarkt, unter anderem aufgrund der vergangenen Zeit zwischen dem Datum der Schätzung des ARV für dieses Gewinnspiel und dem Datum, an dem der Preis zugesprochen oder eingelöst wird. Wenn der tatsächliche Kaufpreis geringer ist als der hier angegebene ARV, haben die Preisgewinner*innen kein Anrecht auf einen Scheck, Bargeld oder eine andere Form der Auszahlung in Höhe der Preisdifferenz. Die Preise können nicht an andere Personen übertragen und/oder abgetreten werden und es werden weder Bargeld noch andere alternative Arrangements angeboten.
Methode der Preisvergabe:
Die Veranstalterfirma wählt aus allen gültigen Einsendungen, die während des Aktionszeitraums eingehen, nach dem Zufallsprinzip zehn (10) Gewinner*innen aus.
Die Ziehung der Gewinner*innen findet am oder um den die 31. Oktober 2025 statt.
Die Auswahl der Gewinner*innen ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Die Veranstalterfirma ermittelt darüber hinaus nach der Auswahl der Gewinner*innen zehn (10) Reservegewinner*innen nach dem Zufallsprinzip. Reservegewinner*innen werden nur dann in Betracht gezogen, wenn Gewinner*innen es versäumen, ihren Preis in Übereinstimmung mit diesen Gewinnspielregeln einzufordern oder aus anderen Gründen vom Gewinnspiel ausgeschlossen wurden. Die Auswahl der Gewinner*innen und Reservegewinner*innen ist endgültig und ein Schriftwechsel ist ausgeschlossen. Falls nicht genügend Teilnehmer*innen teilgenommen haben, um alle Preise zu vergeben, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, diese Preise nicht zu vergeben.
Benachrichtigung der Gewinner*innen
Die Gewinner*innen werden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Auswahl der Gewinner*innen per E-Mail benachrichtigt (unter Verwendung der von den Teilnehmer*innen bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse). Die Verlosung findet am oder um den 31. Oktober 2025 statt. Die Gewinner*innen haben ab der Benachrichtigung über ihren Gewinn fünf (5) Tage Zeit, um auf die Benachrichtigungs-E-Mail zu antworten, den Preis anzunehmen und alle von der Veranstalterfirma angeforderten Informationen bereitzustellen. Wenn potenzielle Gewinner*innen nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach der ersten Benachrichtigung über ihren Gewinn kontaktiert werden können, die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung stellen, der Preis von den Gewinner*innen abgelehnt oder die Gewinnbenachrichtigung als unzustellbar zurückgeschickt wird, oder im Falle der Nichteinhaltung dieser Gewinnspielregeln und -anforderungen, haben die Gewinner*innen den Preis verwirkt und er wird an Reservegewinner*innen vergeben. Die ersten Reservegewinner*innen werden gemäß der oben genannten Methode kontaktiert und gegebenenfalls wird dieser Vorgang so lange wiederholt, bis der Preis schließlich an Reservegewinner*innen verliehen werden kann. Für den Fall, dass der Preis nach dem oben beschriebenen Vergabeverfahren nicht an Gewinner*innen oder Reservegewinner*innen vergeben werden kann, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, den Preis nicht zu vergeben. Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, Gewinner*innen um die Übermittlung eines gültigen Ausweisdokuments zu bitten, um vor deren Preisannahme ihr Alter und ihre Identität zu prüfen. Jedes vorgelegte Ausweisdokument muss auf den Namen der Person lauten, die am Gewinnspiel teilgenommen hat. Die Veranstalterfirma haftet nicht gegenüber Gewinner*innen, mit denen aus folgenden Gründen keine Kontaktaufnahme und/oder Lieferung möglich ist:
i. falsche oder unvollständige Angaben, die zum Zeitpunkt der Registrierung gemacht wurden; oder
ii. die Mailbox der Gewinner*innen ist voll, auf einer schwarzen Liste oder nicht mehr aktiv; und/oder
iii. die Benachrichtigungs-E-Mail wird als Spam eingestuft und das E-Mail-Konto der Gewinner*innen kann somit nicht erreicht werden oder die E-Mail wird in den Junk-Ordner des E-Mail-Kontos der Gewinner*innen weitergeleitet.
Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer*innen, die für die Teilnahme an der Gewinnziehung erforderlich ist, wird von der Veranstalterfirma in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortliche durchgeführt. Darüber hinaus können personenbezogene Daten nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Teilnehmer*innen auch für profilbasierte Marketingzwecke von VF International Sagl, dem Tochterunternehmen der Veranstalterfirma mit Sitz in Via Laveggio 5, 6855 Stabio, Schweiz, in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher verarbeitet werden.
Die Zustimmung zur Verarbeitung für profilbasierte Marketingzwecke ist optional, und eine Verweigerung wirkt sich nicht negativ auf die Teilnahme an der Gewinnziehung aus.
Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 (DSGVO), und nur für die Zeit aufbewahrt, die zur Erfüllung der hier beschriebenen Datenverarbeitungszwecke erforderlich ist, sofern nicht gesetzlich längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen vorgesehen sind.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können die Teilnehmer*innen in unserer Datenschutzerklärung finden und/oder bei unserem EMEA-Datenschutzbüro unterprivacy_europe@vfc.com erhalten.
Strava fungiert als unabhängige Verantwortliche für die Datenverarbeitung für alle über die Strava-App zur Erfassung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit bei der Bewältigung der Challenges erfassten personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen. In diesem Zusammenhang ist Strava eigenständig für die Einhaltung der Verpflichtungen im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verantwortlich.
Allgemeines:
Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel oder diese Gewinnspielregeln nach eigenem Ermessen abzubrechen, zu beenden, zu verändern, zu verlängern oder auszusetzen, wenn (nach eigenem Ermessen) Viren, Bugs, nicht autorisierte menschliche Eingriffe, Betrug oder andere Ursachen, die außerhalb der Verantwortung des Unternehmens liegen, die Verwaltung, Sicherheit, Fairness oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen oder beeinflussen. In einem solchen Fall kann die Veranstalterfirma die Gewinner*innen aus allen berechtigten Teilnahmeanmeldungen auswählen, die vor und/oder nach (falls zutreffend) der Maßnahme der Veranstalterfirma eingegangen sind. Bei Aussetzung oder Abbruch des Gewinnspiels kann die Veranstalterfirma nicht für entstandene Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden handelt, und die Veranstalterfirma ist nicht dazu verpflichtet, ein anderes Gewinnspiel zu organisieren oder einen anderen Preis anzubieten. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig. Jeder Versuch von Teilnehmer*innen, mehr als die angegebene Anzahl von Teilnahmen zu erhalten, indem sie mehrere/verschiedene E-Mail-Adressen, Identitäten und Registrierungen oder andere Methoden verwendet, kann zum Ausschluss der Teilnehmer*innen von diesem Gewinnspiel führen. Die Verwendung eines automatisierten Systems zur Einreichung von Teilnahmen ist nicht zulässig und führt zur Disqualifikation. Die Veranstalterfirma kann Teilnehmer*innen von der Teilnahme an dem Gewinnspiel oder dem Gewinn eines Preises ausschließen, wenn sie nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Teilnehmer*innen versuchen, den rechtmäßigen Ablauf des Gewinnspiels durch Betrug, Hacking, Täuschung oder andere unfaire Spielpraktiken (einschließlich der Verwendung automatischer Schnellerfassungsprogramme) zu untergraben oder die Absicht haben, andere Teilnehmer*innen oder Vertreter*innen der Veranstalterfirma zu belästigen, zu missbrauchen, zu bedrohen oder zu schikanieren. Die Veranstalterfirma kann alle Teilnehmer*innen disqualifizieren, die nach Ansicht der Veranstalterfirma oder von Strava das Verfahren zur Teilnahme am Gewinnspiel oder die Durchführung des Gewinnspiels manipulieren oder Handlungen vornehmen, die gegen diese Gewinnspielregeln oder die Regeln einer anderen Werbeaktion verstoßen. Die Veranstalterfirma ist nicht verantwortlich für technische Probleme oder menschliche Fehler, die dazu führen, dass eine Teilnahme nicht eingeht, verloren geht oder beschädigt wird, oder für die Zerstörung oder Veränderung von oder den unbefugten Zugriff auf Registrierungen und Teilnahmen am Gewinnspiel. Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, jederzeit die Gültigkeit der Einsendungen und der Teilnehmer*innen (einschließlich der Identität, des Alters usw. der Teilnehmer*innen) zu überprüfen und jede Einsendung zu disqualifizieren, die nicht diesen Gewinnspielregeln entspricht. Außer in Fällen von Fahrlässigkeit oder Betrug durch die Veranstalterfirma und soweit gesetzlich zulässig, haftet die Veranstalterfirma in keiner Weise für Verletzungen, Verluste, Schäden oder Ausgaben, die Gewinner*innen des Gewinnspiels als direkte oder indirekte Folge der Teilnahme an diesem Gewinnspiel und/oder der Annahme eines Preises erleiden oder verursachen. Die vollen Kosten der Teilnahme am Gewinnspiel gehen vollständig zu Lasten der Teilnehmer*innen. In keinem Fall können Teilnehmer*innen die Kosten für ihre Teilnahme von der Veranstalterfirma zurückfordern. Die Kosten für die Zustellung der Gewinne (z. B. Porto, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden in voller Höhe von der Veranstalterfirma getragen. Die Gewinner*innen sind alleinig für alle fälligen bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Abgaben in Bezug auf ihre Preise verantwortlich. Die Akzeptanz dieser Gewinnspielregeln ist eine Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Teilnahme bedeutet die vollständige Akzeptanz dieser Regeln. Die Entscheidungen der Veranstalterfirma sind endgültig. Zu diesem Vorgang wird keine Korrespondenz geführt, mit Ausnahme der Benachrichtigung an die Gewinner*innen über ihren Gewinn und die Zusendung des Preises. Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit, und im Falle von unvorhergesehenen Umständen oder Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Veranstalterfirma liegen, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, einen Teil dieses Gewinnspiels und/oder Preises zu ändern, zurückzuziehen oder durch ein alternatives Arrangement von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen. Die Preise sind nicht übertragbar und es werden kein Bargeld oder andere alternative Regelungen angeboten. Das Versäumnis seitens der Veranstalterfirma, ihre Rechte zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar. Sollte sich eine Bestimmung dieser Gewinnspielregeln als ungültig oder gesetzeswidrig erweisen, so gilt diese Bestimmung als trennbar von den übrigen Bestimmungen dieser Regeln und die übrigen Regeln bleiben in Kraft. Bei einer Diskrepanz zwischen der deutschen und der übersetzten Version dieser offiziellen Gewinnziehungsregeln gilt die deutsche Version. Diese Gewinnspielregeln unterliegen deutschem Recht und werden nach diesem ausgelegt.